- Akzessionsklausel
- Ak|zes|si|ons|klau|sel, die (Völkerr.): Zusatz in einem Staatsvertrag, durch den angezeigt wird, dass jederzeit auch andere Staaten diesem Vertrag beitreten können.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Akzessionsklausel — Ak|zes|si|ons|klau|sel die; : Zusatz in einem Staatsvertrag, durch den angezeigt wird, dass jederzeit auch andere Staaten diesem Vertrag beitreten können … Das große Fremdwörterbuch
Adhäsionsklausel — Ad|hä|sions|klau|sel 〈f. 21; Völkerrecht〉 die einem Vertrag beigefügte Vereinbarung, der zufolge weitere Staaten dem Vertrag beitreten können * * * Ad|hä|si|ons|klau|sel, die: Akzessionsklausel … Universal-Lexikon